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§ 57a Überprüfung

§ 57a Überprüfung

§ 57a Überprüfung Der perfekte Weg für Ihre Sicherheit ist die §57a Überprüfung. Eine Begutachtung Ihres Fahrzeugs ist nach §57a regelmäßig vorgeschrieben. Die erste Überprüfung müssen Sie bei einem Neuwagen drei Jahre nach Erstzulassung vornehmen, die zweite nach weiteren zwei Jahren und danach im jährlichen Intervall. Fahrzeuge, die älter als fünf Jahre sind, müssen demnach jährlich zur §57a Überprüfung. Bei…